Persönliche Kredite, Verjährungsfristen? Der Privatkreditvertrag wurde am 29.04.2004 abgeschlossen (Summe: 500? . Nun meine Frage: Wenn ich das alles richtig verstanden habe, ist sein Antrag am 31.12.2006 in Verwahrung genommen, weil er bewusst nichts unternommen hat, um seinen Antrag durchzusetzen. Die Ansprüche des Darlehensgebers erlöschen nicht durch verjähren!
Es wäre mir peinlich, so eine Anfrage zu einem Privatkredit überhaupt zu beantworten. "Ich werde mich überhaupt nicht dafür entschuldigen, da du nicht weißt, was um ihn herum vor sich geht, du musst dir solche Äußerungen ersparen. Meines Erachtens muss der Spender seinen Antrag noch durchsetzen. "Zitat: "Nein, per 31.12. 2007, aber das Ergebnis ist das gleiche - die Verjährungsfrist ist abgelaufen.
Kann der Kreditgeber nachweisen, dass ein Darlehen gewährt wurde, müsste der Kreditnehmer nachweisen, dass die Forderung zeitlich befristet ist - vor allem, dass das Darlehen bereits fälliger geworden ist und wann. Die Verjährungsfrist läuft ohne Reife nicht einmal an...... Abhängig von der Verordnung kann es auch sein, dass die Verjährungsfrist am Ende der Rückzahlungsfrist auf Null zurückgesetzt wird Zitat: Die Verjährungsfrist verliert in keiner Weise den Rechtsanspruch des Darlehensgebers!
Natürlich bleibt der Antrag bestehen (d.h. wenn Sie trotz der Verjährungsfrist zurückerstattet würden, hätten Sie keinen Anrecht auf Rückerstattung der Rückerstattung), aber die Verjährungsfrist ist ein Einwand, der die Geltendmachung Ihres Anspruchs zunichte macht: Zitat: Dies ist lediglich eine Bestimmung, die Sie daran hindern soll, nach 10 Jahren für vermeintlich unbezahlte Elektrizitätsrechnungen, für die Sie keinen Zahlungsnachweis mehr haben, aufgefordert zu werden, zu zahlen.
oder auch nach 5 Jahren ein Darlehen, für das man vielleicht keine Tilgungsbelege mehr hat oder mit dem sich die Zeuginnen und Zeuginnen für die Tilgung nicht mehr so allmählich exakt merken können. Pro 100 macht also den letzten "Kurs" und damit die Fälligkeit?) bis zum 01.10.2004. Kann mir jemand das näher erläutern?
"28c7h49T " Ich will es noch nicht begreifen, die Sache ist vertraglich bis zum 01.10.2004 gelaufen, also sollte sie jetzt verjähren? "Zitat: Nun, so lange ist es her. Nirgendwo habe ich schriftlich festgehalten, dass es eine rechtliche (!) Verjährung von 5 Jahren gibt. Zitat: Was bedeutet das auf Englisch? Zitat: Und das resultiert aus dem Auftrag?
Offensichtlich wurden keine Zinssätze vereinbaren lassen, und auch diese würden 3 Jahre nach dem Fälligkeitsdatum der letzen Tranche verjähren. "Bedeutet das, dass die Verjährungsfrist ja oder nein ist?" Die TE hat ja geschrieben: Zitat: Ausschlaggebend ist also, was sich aus dem genauen Wortlaut des Fälligkeitsdatums errechnet. Wäre der Wortlaut genau der gleiche wie oben, würde "fällig in 1 Monat" ab Vertragsabschluss angenommen (heute Darlehen gewährt, ab dann 100 Euro monatliche Rückzahlung, nach 5 Monate bereit).
Es ist kaum vorstellbar, dass eine Tilgungsvereinbarung nicht stillschweigend das Fälligkeitsdatum impliziert. Dies wäre nur dann der Falle, wenn die Zahlung von Zinszahlungen bis zur Endfälligkeit zugesagt worden wäre ("20 EUR Zins pro Monat").
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