Widerruf Darlehen Dkb

Revokationsdarlehen Dkb

die neuen Widerrufsmöglichkeiten für Darlehen mit der Adaxio AMC GmbH. Grundsatzentscheidung: DKB vom Berufungsgericht wegen unrichtiger Widerrufsanweisungen verklagt Alles, was für Investoren wissenswert ist, resümiert Oliver Schäb von der Immo-Rocket Berlin GmbH: So können auch Kreditverträge aus dem Jahr 2008 widerrufen werden und die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf Vereinbarungen aus früheren Jahren. Erstmalig beschließt der noch nicht als investorenfreundlich bezeichnete Berliner Kammersenat gegen die DKB. In einem Beschluss vom 22. Dezember 2014 wurde die Bank aufgefordert, einen Kreditvertrag wegen falscher Widerrufsanweisungen zu kündigen.

Auch für andere Kreditnehmer der DKB, die bisher einen außergerichtlichen Ausgleich in Widerrufsfällen abgelehnt hat, ist das Ergebnis bahnbrechend. Das Ergebnis war letztendlich darauf zurückzuführen, dass die DKB einen bereits in der Anhörung erzielten Kompromiss aufgehoben hatte. Die Gründe des Senats der Bank Berlin für die Entscheidung über die im Juli 2008 verwendete Sperrverfügung sind sehr klar.

Das erklären die Berlinern wie folgt: Beispielsweise wurde bei der eingesetzten Widerspruchsbelehrung die im Beispiel enthaltene Unterüberschrift "Widerrufsrecht" - fett gedruckt - ersatzlos unterlassen. Oliver Schäb von der Immo-Rocket Berlin in Berlin ist überzeugt, dass sich das Entscheiden auch für die betroffenen Investoren für Kontrakte aus diesen Jahren positiv auswirken wird.

Außerdem kamen die Gerichte zu dem Schluss, dass "der Beklagte[die DKB] keine Argumente vorgebracht hat, die für den Verfall des Widerspruchsrechts argumentieren würden und dass diese in keiner anderen Weise erkennbar sind". So wie es für den Investor des ausgehandelten Falles heißt, haben die Bezirksrichter der Stadt Berlin einen wegweisenden Ansatz formuliert: So kann der Kreditnehmer nach Widerruf der Kreditvertragserklärung vom Kreditgeber die aus seinem Vermögensgegenstand geleisteten Zins- und Rückzahlungsleistungen wieder einfordern sowie die Rückerstattung von gewährten Sicherheiten fordern [....].

Bereits jetzt ist nach Angaben von Oliver Schaub eine große Anzahl von weiteren Rechtsstreitigkeiten im Rahmen der erfolglosen Widerspruchsbelehrung vorgesehen. Die Geschäftsführerin der Immo-Rocket Berlin wird Sie auf dem neuesten Stand halten!

Die DKB Bank wird wieder strafrechtlich verfolgt - Widerspruchsbelehrung aus 2008 falsch

München, 03.03.2015: Die DKB muss die vorzeitige Rückzahlung der Rückzahlungsstrafe mit Beschluss vom 20.02.2015, Sache 38 O 174/14, anordnen, dass die DKB Banque die zurückgehaltene Rückzahlungsentschädigung an die DKB AG Berlin (DKB Bank) zu zahlen hat, nachdem der Darlehensnehmer den Kreditvertrag von 2008 durch unsere Rechtsanwaltskanzlei wegen falscher Widerrufsbelehrungen gekündigt hatte. Die Kreditnehmerin hatte das Darlehen zur Immobilienfinanzierung genutzt und musste bei der anschließenden Veräußerung eine Vorauszahlungsstrafe von der DKB ausstellen.

Im Rahmen der Kündigung des Kreditvertrages hatte die DKB Bank eine Stellungnahme angefordert, in der sie erklärte, dass der Darlehensnehmer mit der vorzeitigen Rückzahlung der Strafe "einverstanden" ist. Er hat diese Aussage - natürlich unwillkürlich gegen bessere Beurteilung - gemacht, um den Verkauf von Immobilien nicht zu beeinträchtigen. Eine solche Feststellung hielt das Berliner Landesgericht für irrelevant.

Im Gegenteil, sie hat jede Schutzmaßnahme prinzipiell zurückgewiesen, da die DKB Bank "die Sache selbst dadurch bewirkt hat, dass sie dem Antragsteller keine angemessene Rücktrittsbelehrung erteilt hat", heißt es in der Rücktrittsbelehrung: "Sie können Ihre Einwilligung innerhalb von zwei Kalenderwochen ohne Angabe von Grunderwägungen in Textform zurückziehen................". Mit Recht hat das Landesgericht Berlin die Auffassung vertreten, dass das Begriff "frühestens" dem Konsumenten zwar nicht anzeigt, dass der Periodenbeginn von weiteren Bedingungen abhängt, er aber nicht weiter klärt, um welche Bedingungen es sich im Detail handelt.

Die DKB Bank kann sich auch nicht auf die Schützenergie der Modellverordnung nach 14 Abs. 1, Abs. 3 BGB-InfoV verlassen, da sie das Modell nicht unveränderlich angenommen hat. Die DKB Bank hatte im vorliegenden Falle die Bezeichnung "Widerrufsbelehrung" ausgewählt, aber auf die Unterzeile "Widerrufsrecht" verwiesen. Sie hat damit "ein essentielles Strukturierungsmerkmal der Modellanweisung weggelassen", so das Berliner Landesgericht.

Das Vorbringen der DKB-Bank, die Wahrnehmung des Widerrufsrechts sei verfallen, wurde auch vom Berliner Landesgericht nicht akzeptiert, da es nicht schutzwürdig sei.

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